KI-Kennzeichnung: bei uns schon eingebaut
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzregeln der EU-KI-Verordnung. Jede Ansage, die Sie bei uns herunterladen, trägt die Kennzeichnung automatisch — ohne Aufpreis, ohne Einstellung, ohne dass Ihre Anrufer etwas davon hören.
Was das für Sie bedeutet
Ihre Ansage klingt normal
Kein gesprochener Hinweis, kein Zusatz am Anfang. Die Kennzeichnung steckt in den Daten der Datei, nicht im Ton. Anrufer hören eine ganz normale Ansage.
Sie müssen nichts tun
Die Pflicht trifft den Anbieter des KI-Systems — also uns. Es gibt keinen Haken zum Anklicken und keinen Aufpreis.
Sie können es belegen
Fragt später jemand nach — eine Prüfung, ein Großkunde, die eigene Compliance —, lässt sich die Markierung aus der Datei auslesen.
Warum Ihre Ansage keinen Disclaimer braucht
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung enthält zwei verschiedene Anforderungen. Sie werden oft in einen Topf geworfen — und genau daraus entsteht die Sorge, man müsse jetzt „Diese Ansage wurde mit KI erstellt" voranstellen.
Maschinenlesbare Kennzeichnung
Die Audiodatei muss technisch als KI-erzeugt markiert sein. Software liest das aus, Menschen hören nichts davon.
Gilt für Ihre Ansage — und ist von uns erledigt.
Hörbare Offenlegung
Nur bei Deepfakes: Der Hinweis muss dann wahrnehmbar sein, bei Audio also hörbar.
Bei einer gewöhnlichen Telefonansage in aller Regel nicht einschlägig.
Ob etwas ein Deepfake ist, hängt nicht daran, dass eine Stimme künstlich erzeugt wurde. Entscheidend ist, ob eine bestimmte reale Person so nachgeahmt wird, dass der Eindruck entsteht, sie habe das wirklich gesagt.
Ein Beispiel macht den Unterschied klar: Jemand lässt die Stimme Ihrer Geschäftsführerin nachbilden, und am Telefon sagt diese Stimme „Hier spricht Anna Berger, Geschäftsführerin" — obwohl sie nie ein Wort davon gesprochen hat. Wer anruft, hält die Aussage für echt. In so einem Fall reicht die technische Markierung nicht, der Hinweis müsste hörbar sein. Ihre Begrüßungs- oder Urlaubsansage behauptet nichts dergleichen: Sie gibt nicht vor, von einer bestimmten Person zu stammen. Deshalb fehlt der falsche Echtheitseindruck, auf den es ankommt.
Manche Stimmen gehen auf echte Sprecher zurück
Hinter einem Teil unseres Stimmenportfolios stehen tatsächlich Menschen: Sprecherinnen und Sprecher, die uns die KI-Nutzung ihrer Stimme ausdrücklich erlaubt haben. Zum Deepfake macht sie das nicht — keine dieser Stimmen trägt den Namen der Person, aus deren Aufnahmen sie entstanden ist, und keine gibt sich als diese Person aus.
Die Zustimmung der Sprecher liegt uns am Herzen; sie ist eine Frage von Fairness und sauberer Lizenzierung. Rechtlich ausschlaggebend für die Deepfake-Frage ist sie jedoch nicht. Darüber entscheidet einzig, ob Zuhörer fälschlich glauben könnten, hier habe sich eine ganz bestimmte reale Person geäußert.
Was in Ihrer Datei steht
Sie erhalten Ihre Ansage als MP3. Beim Erzeugen schreiben wir die Kennzeichnung automatisch in die Metadaten der Datei — in die sogenannten ID3-Tags.
trainedAlgorithmicMedia ist kein Fantasiewort, sondern der Begriff des IPTC-Standards für „mit KI erzeugt". Gängige Metadaten-Werkzeuge kennen ihn und können ihn auslesen.
Nicht enthalten sind Kunden- oder Bestelldaten. In der Datei steht nur, dass sie KI-generiert ist, von wem sie stammt und wann sie erstellt wurde.
Wenn Sie die Datei in ein anderes Format bringen
Braucht Ihre Telefonanlage WAV oder ein anlagenspezifisches Format, wandeln Sie die MP3 um — etwa mit unserem kostenlosen Audiokonverter. Dabei sollten Sie eines wissen: Beim Umwandeln gehen Metadaten häufig verloren. Das ist bei Audiodateien normal und passiert genauso, wenn Ihre Telefonanlage die Datei beim Hochladen selbst konvertiert.
Die Verordnung verlangt die Kennzeichnung ausdrücklich nur, soweit sie technisch machbar ist. Praktischer Rat: Heben Sie die Original-MP3 auf, die Sie von uns bekommen haben. Die ist und bleibt gekennzeichnet — und damit haben Sie den Nachweis, falls Sie ihn je brauchen.
So sehen Sie die Kennzeichnung
Wichtig vorweg: Über Rechtsklick und „Eigenschaften" (Windows) beziehungsweise „Informationen" (Mac) sehen Sie die entscheidenden Felder nicht. Die Betriebssysteme zeigen dort nur ihre Standardfelder wie Titel oder Interpret. Wer dort nachsieht und nichts findet, zieht leicht den falschen Schluss.
Für die eigentlichen Felder brauchen Sie ein kostenloses Zusatzprogramm:
- MP3tag (Windows): Datei öffnen, erweiterte Tags anzeigen lassen.
- ExifTool (Windows, Mac, Linux): zeigt sämtliche Metadaten einer Datei.
Halten Sie in der Ausgabe nach den Einträgen AIGenerated und DigitalSourceType Ausschau. Tauchen sie nirgends auf, trägt die Datei keine KI-Markierung.
Ganz ohne Zusatzsoftware kommen Sie ebenfalls einen Schritt weit: Im Kommentarfeld unserer MP3s steht im Klartext „KI-generiert – synthetische Sprachaufnahme". Diese eine Angabe blendet Windows unter Eigenschaften → Details ein.
Sie möchten es nicht selbst prüfen? Dann fordern Sie den Nachweis bei uns an:
Fragen Sie das, bevor Sie woanders kaufen
Die Kennzeichnung ist Zusatzaufwand, den man dem fertigen Produkt nicht ansieht. Man hört sie nicht, man sieht sie nicht — genau deshalb lässt sie sich leicht weglassen. Zwei Ansagen können identisch klingen, und nur eine trägt die Markierung.
Unangenehm wird das erst später: Die Datei läuft dann längst täglich in Ihrer Telefonanlage. Wenn zu diesem Zeitpunkt jemand nach einem Nachweis fragt, stehen Sie ohne da.
1. Wird überhaupt gekennzeichnet?
Werden die gelieferten Audiodateien maschinenlesbar als KI-generiert markiert?
2. Nach welchem Standard?
Etabliert ist der IPTC-Begriff DigitalSourceType.
3. Für alle Formate?
Oder nur für eines von mehreren gelieferten Dateiformaten?
4. Lässt es sich nachprüfen?
Etwa mit ExifTool — oder gibt es auf Wunsch einen Nachweis?
Wir beantworten alle vier Punkte mit Ja — die Markierung läuft bei jedem Download mit, und Sie können sie jederzeit selbst kontrollieren.
Seit wann das gilt
2. August 2026
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten — einschließlich der maschinenlesbaren Kennzeichnung nach Absatz 2.
2. Dezember 2026
Bis hierhin haben Systeme Zeit, die bereits vor dem 2. August 2026 im Umlauf waren. Diese Schonfrist betrifft ausschließlich solche Altsysteme — Artikel 50 als Ganzes ist damit nicht aufgeschoben, was oft durcheinandergeht.
Welche der beiden Fristen für Sie einschlägig ist, spielt bei uns keine Rolle: Markiert wird ohnehin schon.
Ansage erstellen — die Kennzeichnung ist automatisch dabei
Text eingeben, Stimme wählen, kostenlos vorhören. Erst der Download kostet.
Jetzt KI-Telefonansage erstellen
Zeichenpakete ab 29 € netto · Vorhören kostenlos
Häufige Fragen
Muss hörbar gesagt werden, dass die Ansage von einer KI stammt?
Nach unserem Kenntnisstand nein. Für eine normale Telefonansage reicht die Markierung in den Dateidaten aus. Ein gesprochener Hinweis kommt erst ins Spiel, wenn jemand die Stimme einer konkreten Person imitiert und Zuhörer das für echt halten könnten.
Hören meine Anrufer etwas davon?
Nein, kein Wort und kein Ton. Die Markierung sitzt im Dateikopf, nicht in der Tonspur. Am Telefon ist davon nichts wahrnehmbar.
Muss ich dafür etwas einstellen oder zubezahlen?
Nein. Jede MP3 aus unserem Generator wird automatisch gekennzeichnet. Es gibt weder eine Einstellung dafür noch einen Aufpreis.
Wie kann ich die Kennzeichnung überprüfen?
Dafür brauchen Sie ein kleines Gratis-Tool, etwa MP3tag oder ExifTool. Der Weg über Rechtsklick und Eigenschaften führt nicht zum Ziel, weil dort nur die Standardangaben wie Titel oder Interpret auftauchen. Im erweiterten Tag-Bereich finden Sie dann AIGenerated mit true und DigitalSourceType mit trainedAlgorithmicMedia. Wenn Ihnen das zu umständlich ist, schicken wir Ihnen den Nachweis zu.
Bleibt die Kennzeichnung erhalten, wenn ich die Datei umwandle?
Nicht zwingend. Beim Umwandeln in WAV oder ein anlagenspezifisches Format gehen Metadaten häufig verloren — das ist bei Audiodateien normal und passiert auch, wenn Ihre Telefonanlage die Datei selbst konvertiert. Die Verordnung verlangt die Kennzeichnung nur, soweit sie technisch machbar ist. Bewahren Sie die Original-MP3 auf, dann bleibt die Herkunft nachweisbar.
Ihre Stimmen basieren teils auf echten Menschen — ist das ein Deepfake?
Nein. Die betreffenden Sprecherinnen und Sprecher haben der KI-Nutzung ihrer Stimme ausdrücklich zugestimmt, und die Stimmen treten nicht unter ihrem Namen auf. Entscheidend für die Einordnung als Deepfake ist, ob beim Hörer fälschlich der Eindruck entstehen kann, eine bestimmte reale Person habe sich geäußert. Bei einer neutralen Telefonansage ist das nicht der Fall.
Gilt das auch für Ansagen, die ich früher gekauft habe?
Automatisch markiert wird alles, was ab sofort neu erzeugt wird. Für eine ältere Ansage erstellen wir Ihnen auf Anfrage eine markierte Fassung — melden Sie sich einfach.
Hinweis: Die Markierung ist bei uns technisch umgesetzt; was auf dieser Seite steht, gibt unseren fachlichen Kenntnisstand wieder und ist keine Rechtsberatung. Wie Ihr konkreter Einsatzfall zu bewerten ist, klären Sie bitte anwaltlich. Kommissionsleitlinien, Behördenpraxis und Gerichtsentscheidungen können die Auslegung künftig verschieben.
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